Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09.03.2023)
der ADTV Tanzschule Tanzherz, Inhaber: Astrid Hagenah, Florence Haubensak und Jan Uhlig, Wilhelminenhofstr. 89 / Haus 5, 12459 Berlin / Oberschöneweide / in den Spreehöfen auf dem Parkdeck
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zeitlich befristeten Tanzkurse, Gruppenangebote und Veranstaltungen der ADTV – Tanzschule Tanzherz. Sie gelten in den Tanzschulräumen, sowie an allen Veranstaltungsorten außerhalb der Tanzschule.
2. Vertragsschluss / Anmeldung
2.1. Der Tanzschulvertrag kommt mit der Bestätigung der Kursanmeldung durch die ADTV Tanzschule Tanzherz, Hagenah, Haubensak und Uhlig (GbR) (Tanzschule) zustande.
2.2. Die Anmeldung zu der Mitgliedschaft oder zu einem Tanzkurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars für die vereinbarte Laufzeit.
2.3. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Vertragspartner ist der/die Erziehungsberechtigte.
2.4. Mit der Anmeldung werden auch die AGB´s anerkannt.
3. Vertragsdauer / Kündigung
3.1. Der Vertrag hat, sofern nicht anders beschrieben, wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand. Hat der Vertrag eine wiederkehrende Leistung zum Gegenstand, gilt folgendes: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten. Wird der Vertrag nicht gekündigt so verlängert er sich stillschweigend um einen Monat.
3.2. Eine Kündigung muss in Textform (Postweg, oder per Email) bis einen Monat vor Ablauf der Laufzeit erfolgen. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag fristgerecht ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
3.3. Bei Verträgen mit fester Vertragslaufzeit endet das Vertragsverhältnis automatisch mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit.
3.4. Bei einer Kündigung und anschließendem Wiedereintritt innerhalb eines Quartals (drei Monate), wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39 Euro erhoben.
3.5.Beide Vertragsparteien haben das Recht den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen insbesondere, wenn eine Partei zum wiederholten Mal gegen ihre Hauptpflichten verstößt!
4. Vorbehalte
4.1. Im Falle grob ungebührlichen Betragens (z.B. Trunkenheit, aggressives Verhalten, Beleidigung, usw.) kann der Kursteilnehmer, ohne Anspruch auf ganze oder anteilige Rückerstattung oder Verrechnung vom bereits bezahltem Kurshonorar, vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls halten wir uns Hausverbot vor.
4.2. Der Kursteilnehmer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtsort oder einen / eine bestimmte/n Tanzlehrer / Tanzlehrerin. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse oder Tanzherz-Clubs zusammengelegt, abgebrochen oder zu einem anderen Termin verlegt werden. In den genannten Fällen ist die Voraussetzung der zu erbringenden Leistungen seitens der Tanzschule erfüllt. Die oben genannten Fälle stellen keinen Grund dar für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (siehe 3.5)
4.3. Die Tanzschule behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zum Zeitpunkt des Kursbeginns und aus innerbetrieblichen Gründen von dem Vertrag zurückzutreten.
4.4. Die Uhrzeit der Kursstunden wird von der Tanzschule vorgegeben. Die im Internet oder auf Flyer gemachten Angaben sind ohne Gewähr. Änderung zu Kursdaten und Preisen sind vorbehalten. Zeitliche Veränderungen werden im Kursunterricht vor der Veränderung bekanntgegeben.
5. Preise/Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Preise sind Endpreise und verstehen sich pro Person oder Paar.
5.2. Die aktuellen Kursgebühren, sowie Tanzherzclub Preise sind auf dem Anmeldeformular, sowie im Internet aufgeführt.
5.3. Die Anmeldung bzw. der Vertragsabschluss verpflichtet zur Zahlung der vollen Mitgliedsbeiträge.
5.4. Nimmt der Kursteilnehmer an einer oder mehreren Kursstunden und/oder an Veranstaltungen aus Gründen nicht teil, hat er keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung der Kursgebühr und Veranstaltungsgebühr. Dies gilt auch bei vorheriger Abmeldung. Es kann keine Gutschrift über einen Betrag erfolgen.
5.5. Kurse mit einer Einmalzahlung (z.B. Spezialkurse, Anfängerkurse usw.) können bis zur ersten Kursstunde entweder bar bezahlt, überwiesen (bitte Überweisungsbeleg vorzeigen) oder per Lastschriftverfahren abgebucht werden.
5.6. Bei Teilnahme an unserem Tanzherzclub und bei fortlaufenden Kursen (ab Fortschrittskurs; regelmäßige monatliche Zahlungen) sowie allen Solotanzkursen und Musikalischer Früherziehung wird das Honorar für den Unterricht per Lastschrift monatlich immer zu dem Tag eingezogen, an dem sich der Kunde angemeldet hat.
Die Gläubiger-Identifikationen-Nr. der Tanzschule ist: DE44TZH00002281005.
5.6.1 Der Teilnehmer ermächtigt die Tanzschule widerruflich die monatlichen Zahlungen zu Lasten des Teilnehmerkontos mittels Lastschrift einzuziehen. Die Abbuchungen erfolgen monatlich im Voraus.
5.6.2 Sollten Lastschriften von dem angegebenen Konto nicht eingezogen werden können (Rücklastschriften), so werden die von der Bank erhobenen Stornogebühren berechnet. Satz 1 gilt nicht für den Fall, dass die Tanzschule die Rücklastschrift selbst zu vertreten hat. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind.
5.6.3 Geänderte Kontoverbindungen müssen der Tanzschule rechtzeitig mitgeteilt werden.
5.6.4 Soweit sich der Vertragspartner mit seinen Zahlungen in Verzug befindet und schriftliche Mahnungen der Tanzschule versendet werden, wird darauf aufmerksam gemacht, dass für jede einzelne Mahnung auf Grund der damit verbundenen Material- und Portokosten in Rechnung gestellt werden. Dem Mitglied bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind.
5.6.5 Die Tanzschule ist berechtigt dem Mitglied außerordentlich zu kündigen, sofern dieser mit einem Betrag in Verzug ist der zwei Monatsbeiträgen entspricht. In diesem Falle ist die Tanzschule berechtigt Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5.6.6 Der Anbieter behält sich die Preisanpassung vor. Im Fall der Preisanpassung wird dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung eingeräumt.
6. Ferien, Krankheitsfall, Nichtteilnahme
6.1. Die Tanzschule garantiert mindestens 35 Unterrichtseinheiten im Jahr. Danach richtet sich das Monatshonorar. Sollten einmal auf Grund der Ferienregelung keine 35 Termine zur Verfügung stehen, werden die fehlenden Termine in Parallelkursen oder an vorher angekündigten Terminen nachgeholt.
6.2. In den Schulferien in Berlin, an Feiertagen, sowie an Terminen für Sonderveranstaltungen (z.B. Bälle, Oktoberfest) findet in der Regel kein Unterricht statt. In langen Ferien (z.B. Sommerferien) wird ein gesondertes Ferienprogramm angeboten.
6.3. Unter Darlegung eines ärztlichen Attests ist es möglich schriftlich eine ruhende Mitgliedschaft zu beantragen. Der Vertrag ruht auf die im Attest angegebene Zeit, längstens jedoch auf 3 Monate. Sollte der Kunde den Vertrag in einer Frist von 6 Monaten nach der Ruhezeit kündigen, verlängert sich der Vertrag um die zuvor gegebene Ruhezeit. Eine Rückwirkende Ruhezeit ist nicht möglich.
6.4. Im Falle einer Schwangerschaft, Wohnortwechsel (weiter als 40 km), nachhaltig eintretender Bewegungsunfähigkeit, die jede weitere Teilnahme am Tanzkurs behindert, werden die verbleibenden Unterrichtseinheiten für den nächsten Kurs gutgeschrieben.
6.5. Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlung des vereinbarten Entgelts. Versäumte Stunden können in Parallelkursen, (gleiche Kursstufe), nach- bzw. vorgeholt werden.
6.6. Urlaub, Geschäftsreisen oder Ähnliches, können nicht als zwingender Grund anerkannt werden. Eine Rückzahlung erfolgt nicht.
6.7. Sollten durch Verordnungen vom Staat oder äußerlichen (nicht planbaren) Einflüssen kein Unterricht stattfinden können (Bsp. Pandemie) hat die Tanzschule keine Verpflichtung den Unterricht nachzuholen. Der Kunde hat kein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. Die Tanzschule wird sich nach eigenem Ermessen um Ersatz kümmern. Unterricht in Form eines Videoportals oder Unterricht über Live-Stream zählt ebenfalls in die Unterrichtseinheiten mit rein. Ausgefallener Unterricht in den Räumlichkeiten der Tanzschule muss daher nicht nachgeholt werden. Wir garantieren somit weiterhin 35 Unterrichtseinheiten im Jahr (siehe 6.1.)
7. Mitgliedskarten
7.1. Der Vertragspartner erhält zur ersten, spätestens zur zweiten Unterrichtseinheit, eine Mitgliedskarte. Diese ist kostenfrei.
7.2. Die Mitgliedskarte muss beim Betreten der Filialen verwendet werden und berechtigt zum Besuch aller vom Kunden gebuchten Kurse und Parallelkurse (Kurse mit gleicher Stufe)
7.3. Die Karte kann nicht an andere übertragen werden.
8. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass seine Daten in der hauseigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Beim Betreten der Räumlichkeiten sowie bei Unterzeichnung des Vertrages, werden die Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.
9. Haftungsausschluss von Personen und Sachschäden
9.1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Tanzschule oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Tanzschule beruhen, haftet die Tanzschule unbeschränkt.
9.2. Sofern die Tanzschule zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehen den Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischer weise gerechnet werden muss, beschränkt.
9.3. Für die Garderobe bzw. anderweitige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit der Tanzschule nicht zumindest eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.
10. Speisen und Getränke
Die Räumlichkeiten der Tanzschule verfügen über einen gastronomischen Bereich. Das Mitbringen eigener Speisen ist grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Tanzschule nicht gestattet. Eine Genehmigung ist nur in bestimmten Kursen und nur unter Absprache mit der Geschäftsleitung gestattet.
11. Film- und Fotoaufnahmen
11.1. Das Erstellen von Film und Fotoaufnahmen anderer Personen, sowie den Kursinhalten ist nicht gestattet.
11.2. Im Tanzherz werden in einigen Fällen (z.B. Choreographie, Auftritt etc.) Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken getätigt, die später in der Öffentlichkeit verwendet werden (Instagram, Facebook, etc.). Mit Betreten der Tanzschulräume und Veranstaltungsorte erklärt jede Person sein Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstalter und auf Webseiten der Tanzschule, einschließlich in den sozialen Medien. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Teilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen. Hiermit gestattet der Vertragspartner die Verwendung dieser Aufnahmen und übergibt die Rechte der Tanzschule.
12. Sonstiges
12.1. Choreografien aus den Kursen dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Inhaber aufgeführt oder auf andere Art verwendet werden.
12.2. Die Weitergabe der in den Tanzkursen erlernten Schritte, Figurenkombinationen und Choreografien ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Weitergabe an Kursteilnehmer aus anderen Kursen.
12.3. Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Tanzschule ist nicht gestattet.
13. Gutscheine
Die Auszahlung eines Gutscheines ist nicht möglich. Ein Gutschein ist ab dem Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig. Gutscheine können nicht mit Rabattaktionen oder weiteren Gutscheinen kombiniert werden.
14. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Berlin. Bei Mitgliedern, die Verbraucher sind und die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kund seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, und schließt er den Vertrag mit der Tanzschule in dieser Eigenschaft, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Tanzschule in 12459 Berlin.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen werden dem Mitglied spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.
15.2. Die von der Tanzschule angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn das Mitglied diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
15.3. Das Schweigen des Mitgliedes gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn das Änderungsangebot der Tanzschule erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf und das Mitglied das Änderungsangebot der Tanzschule nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Tanzschule wird das Mitglied im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
15.4. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Tanzschule verschieben würden. In diesen Fällen wird die Tanzschule die Zustimmung des Mitglieds zu den Änderungen auf andere Weise einholen. Macht die Tanzschule von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann das Mitglied von den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kundigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Tanzschule das Mitglied in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.